AGB
SOCIAL MEDIA
AllGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – SOCIAL MEDIA
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
§1 ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Outframe Werbemedien GmbH, Hans-Henny-Jahnn Weg 53, 22085 Hamburg (im Folgenden „GNBF“ genannt) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal in einen Vertrag zwischen OUTFRAME und Auftraggeber einbezogen wurden, geltend sie auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien.
§2 ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS
Die Angebote OUTFRAME sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn OUTFRAME einen Auftrag oder eine Auftragsbestätigung des Auftraggebers schriftlich annimmt.
§3 ALLGEMEINE VERTRAGSPFLICHTEN
Gegenstand des Vertrages ist die Beratung des Auftraggebers im Bereich des Online-Marketings durch OUTFRAME. Hierzu gehören – je nach Vereinbarung – insbesondere die Erstellung, Optimierung und Analyse von Suchmaschinenmarketing-Kampagnen (z.B. Google AdWords oder Bing Ads), die Analyse und Beratung hinsichtlich Suchmaschinenoptimierung, die Erstellung, Optimierung und Analyse von Social Media-, Content-, E-Mail- und sonstigen Online-Werbekampagnen sowie Affiliate Marketing, Community Management (z.B. Facebook, Instagram, YouTube & Snapchat), die Beratung hinsichtlich Conversion Optimierung, die Beratung hinsichtlich und das Anlegen von Google Analytics Accounts sowie Mobile-, App- oder Video-Marketing.
Die Herstellung eines bestimmten Werkes oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges durch OUTFRAME im Zusammenhang mit der Beratertätigkeit ist nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung geschuldet. Insbesondere sind das Erreichen bestimmter Suchmaschinen-Rankings, Traffic-, Webseitenbesucher- oder Kundenzahlen bzw. -steigerungen, Umsatz- oder Gewinnsteigerungen, Social-Media-Follower-Reaktionen oder -Anzahlsteigerung nicht Gegenstand des Vertrages. Die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten (insbesondere im Zusammenhang mit Conversion Optimierung) ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Soweit der Auftraggeber Dritten Zugang zu seinen vertragsgegenständlichen Online-Plattformen, Social-Media-Accounts, Webseiten oder sonstigen Online-Auftritten gewährt, ist die Beobachtung, Überwachung, Bearbeitung oder Löschung der von diesen Dritten dort veröffentlichten Inhalten sowie sonstige beratende Tätigkeit im Zusammenhang mit diesen Inhalten nicht Gegenstand dieses Vertrages.
OUTFRAME übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit bei Auftraggeber erforderlich ist, stellt Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung.
§4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber verpflichtet sich, OUTFRAME alle zur Durchführung des Auftrags gemäß dem Angebot erforderlichen Daten, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke, bisher vorhandene Webseiten-Elemente oder -Layouts.
Der Auftraggeber übergibt die Daten, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel in der vereinbarten Form. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
Der Auftraggeber wird OUTFRAME rechtzeitig über die für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen relevanten Umstände informieren und die hierfür erforderlichen Hintergrundinformationen mitteilen.
§5 RECHTE DRITTER, FREISTELLUNG, DATENSICHERHEIT UND INHALTE
Der Auftraggeber gibt hiermit folgende Garantien ab:
Die Garantie, dass die OUTFRAME zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind, ohne Verletzung irgendwelcher Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Design- oder Markenrechten) hergestellt worden sind und ausgewertet werden können.
Die Garantie, über alle übertragenen Rechte frei von Rechten Dritter zu verfügen. Der Auftraggeber garantiert auch, über die übertragenen Rechte gegenüber Dritten nicht bereits verfügt zu haben noch künftig zu verfügen.
Die Garantie der Richtigkeit und Vollständigkeit der von Auftraggeber hinsichtlich der OUTFRAME zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen gemachten Angaben.
Die Garantie, dass der Auftraggeber sich in den Verträgen mit allen an OUTFRAME zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen Mitwirkenden die entsprechenden erforderlichen Rechte der Mitwirkenden in weiterübertragbarer Form und mindestens im Umfang dieses Vertrages hat einräumen lassen.
Die Garantie, dass die von Auftraggeber oder von ihm hierzu beauftragten Dritten im Sinne von §3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den vertragsgegenständlichen Online-Plattformen, Social-Media-Accounts, Webseiten oder sonstigen Online-Auftritten veröffentlichten Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz- oder gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzen.
Sämtliche im vorliegenden Vertrag enthaltenen Garantien von Auftraggeber stellen selbständige Garantieversprechen dar.
Der Auftraggeber stellt OUTFRAME von sämtlichen Forderungen und Ansprüchen Dritter frei, die wegen der behaupteten oder tatsächlichen Verletzung der Pflichten Auftraggebers aus diesem Vertrag gegenüber OUTFRAME erhoben werden. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten sowie aller Auslagen und Schäden, die direkt oder indirekt durch eine solche Inanspruchnahme OUTFRAMEs entstehen. Sollten von Dritten Ansprüche geltend gemacht werden, die diesen Vertrag berühren, insbesondere die Auswertung der OUTFRAME zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen beeinträchtigen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur entsprechenden Rechtswahrung geeignet und aus Sicht OUTFRAMEs erforderlich sind; der Auftraggeber wird gegebenenfalls mit dem Anspruch stellenden Dritten nach Rücksprache mit OUTFRAME zusätzliche Vereinbarungen treffen, die das Hindernis zur Erfüllung dieses Vertrages beseitigen. Unabhängig davon ist OUTFRAME unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, aber nicht verpflichtet, Forderungen Dritter für Rechnung von Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Auftraggeber im Einzelfall zu befriedigen oder in sonstiger Weise Beeinträchtigungen der Erfüllung dieses Vertrages zu beseitigen. Dies umfasst auch die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aller Art im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers. Für den Fall der rechtlichen Inanspruchnahme OUTFRAMEs durch Dritte wird der Auftraggeber OUTFRAME alle zur Prüfung der Ansprüche und Verteidigung erforderlichen Informationen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten und Unterlagen, die er – gleichgültig in welcher Form – OUTFRAME zur Verfügung stellt, Sicherheitskopien zu erstellen.
Die Nutzung der Leistungen OUTFRAMEs für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt.
§6 GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
Die an OUTFRAME übergebenen Daten, Unterlagen und Informationen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich vorbehaltlich etwaiger behördlicher oder gesetzlicher Auskunftspflichten, alle ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche oder betriebliche Tatsachen betreffend OUTFRAME, seine Kunden oder sonstige beteiligte Dritte vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere die Kundenbeziehungen sowie die Lieferantenbeziehungen und vertragliche Abreden mit diesen Personen. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Soweit sich OUTFRAME zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter (Kooperationspartner) bedient, ist OUTFRAME berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn und soweit dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Die Weitergabe der Daten durch die Kooperationspartner an weitere Dritte wird nicht gestattet.
Der Auftraggeber gewährt OUTFRAME das Recht zur Referenznennung. OUTFRAME darf den Namen des Auftraggebers und dessen Logo zu Referenz- und Werbezwecken insbesondere auf seine eigenen Unterlagen, seiner Webseite, seinen Social-Media-Auftritten sowie zu sonstigen Marketingzwecken verwenden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützte Datengeheimnis zu beachten und insbesondere keine geschützten personenbezogenen Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Vertragserfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertragsgegenständlichen Tätigkeit fort.
Der Auftraggeber stimmt der Speicherung seiner personenbezogenen Daten und deren Weiterleitung zum Zwecke der Erfüllung des vertragsgegenständlichen Auftrags zu. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges Auskunftsrecht hinsichtlich seiner bei OUTFRAME gespeicherten personenbezogenen Daten zu. Ferner hat der Auftraggeber das jederzeitige Recht zur Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten. Diese Rechte kann der Auftraggeber entweder per E-Mail an [outframe@outframe.de] oder schriftlich unter folgender Adresse geltend machen: Outframe Werbemedien GmbH, Hammer Straße 89, 22043 Hamburg. Andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen hierfür nicht.
§7 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Soweit Vertragsgegenstand die Schaffung eines Werkes ist, umfasst dieser die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Für OUTFRAME besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten hinsichtlich der von OUTFRAME erstellten Werke auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Werke von OUTFRAME dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit Einwilligung OUTFRAMEs und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
Ohne Zustimmung OUTFRAMEs dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt OUTFRAME, eine Schadenspauschale in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass OUTFRAME kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Weiterübertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung OUTFRAMEs. Über den Umfang der Nutzung steht OUTFRAME ein Auskunftsanspruch gegenüber Auftraggeber zu.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Soweit dem Auftraggeber durch seine Vorschläge oder Weisungen ein Miturheberrecht gem. § 8 UrhG entsteht, verzichtet er gemäß § 8 Abs. 4 UrhG insoweit zugunsten der übrigen Miturheber auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten sowie auf sein Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht gem. § 23 UrhG.
OUTFRAME prüft nicht, ob das vom Auftraggeber überlassene Bild- oder Textmaterial, Muster und sonstige Daten und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Die Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
§8 VERGÜTUNG
Sämtliche Tätigkeiten, die OUTFRAME im Rahmen des vertragsgegenständlichen Auftrags für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Aufwendungen oder Auslagen, die OUTFRAME für Auftraggeber tätigt, sind gesondert zu erstatten.
Wird von OUTFRAME kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt ein Stundensatz in Höhe von 80,00 EUR als vereinbart.
OUTFRAME ist verpflichtet, monatlich jeweils bis zum Zehnten des Folgemonats eine spezifizierte Abrechnung in Form einer Rechnung zu erstellen. Ist eine pauschale Vergütung vereinbart, wird diese jeweils am Monatsende fällig.
Soweit Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes im Sinne von § 631 BGB ist, ist die Vergütung bei Abnahme fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Die Auszahlung erfolgt unbar.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, steht OUTFRAME – unbeschadet seiner sonstigen Rechte aufgrund des Zahlungsverzugs – hinsichtlich weiterer noch zu erbringender Leistungen aus diesem Vertrag sowie aus sämtlichen weiteren zwischen OUTFRAME und dem Auftraggeber bestehenden Verträgen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Alle angegebenen Vergütungsbeträge sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Alle Beträge sind in EURO zu zahlen.
§9 ABNAHME / VERTRAGSRÜCKTRITT
Soweit Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes im Sinne von § 631 BGB ist, hat die Abnahme der vertragsgegenständlichen Werke binnen einer angemessenen Frist ab Ablieferung zu erfolgen.
Sofern die Abnahme nach Mahnung oder binnen maximal vierzehn Arbeitstagen nach Ablieferung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. OUTFRAME verpflichtet sich, den Auftraggeber bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens gesondert hinzuweisen.
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder verweigert er unberechtigt die Abnahme, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist OUTFRAME berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann OUTFRAME mindestens 15% der vereinbarten Vergütung einfordern. Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass OUTFRAME kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§10 VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG
Ist eine Vertragsdauer nicht bestimmt, so ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§11 HAFTUNG
Der Auftraggeber haftet – unbeschadet übernommener Garantien – gegenüber OUTFRAME für Vorsatzes und Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber weist auf Verlangen OUTFRAMEs das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach, die Schäden abdeckt, welche der Auftraggeber im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bei OUTFRAME, den Kunden OUTFRAMEs oder Dritten verursacht.
OUTFRAME haftet gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatzbei bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit OUTFRAMEs, ihrer Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme von Garantien oder sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sogenannte Hauptvertragspflichten) durch OUTFRAME, ihre Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen, haftet OUTFRAME dem Grunde nach, aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung OUTFRAMEs gegenüber dem Auftraggeber ausgeschlossen.
Soweit die Haftung OUTFRAMEs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§12 AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers gegenüber OUTFRAME besteht nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von OUTFRAME anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegenüber OUTFRAME besteht nur, wenn seine Gegenansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
§13 STEUERN
Der Auftraggeber ist selbständiger Unternehmer und weist dies OUTFRAME auf Anforderung nach. Die Abführung von Steuern und Abgaben aus seiner Tätigkeit, insbesondere auch von ertrags- und umsatzabhängigen Steuern, ist ausschließlich Angelegenheit des Auftraggebers.
Ist der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig, wird er OUTFRAME hiervon unverzüglich und schriftlich Mitteilung machen. Von den vertraglichen Zahlungen an den Auftraggeber, die in einem solchen Fall einem gesetzlichen Steuerabzug unterliegen, wird OUTFRAME den gesetzlich geregelten Steuerabzug vornehmen und an die zuständige Finanzbehörde überweisen, es sei denn, der Auftraggeber hat von der zuständigen Finanzbehörde im Rahmen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einen so genannten „Freistellungsbescheid“ für die betreffenden vertraglichen Zahlungen erlangt und OUTFRAME diesen im Original vorgelegt. Von vorstehender Ausnahme abgesehen, hat der Auftraggeber seine Steuern auf die vertraglichen Zahlungen selbst zu entrichten. Im Falle der Einbehaltung gewisser Steuerbeträge durch OUTFRAME oder seine Partner gemäß entsprechender Steuergesetzgebung wird dies vom Auftraggeber anerkannt.
§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Adressänderungen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich bekannt zu geben.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die ganz oder teilweise mit dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, werden von OUTFRAME nicht akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch schriftliche Bestätigung OUTFRAMEs wirksam. Dies gilt auch für den Fall, dass in Kenntnis anders lautender Bedingungen des Auftraggebers ein Auftrag ausgeführt wird.
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses abgegeben werde sowie die Aufhebung und/oder Änderung des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des hiermit vereinbarten Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform durch Übersendung beidseitig unterzeichneter Erklärungen per Telefax sowie per E-Mail gewahrt ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.