AGB
Graffitiz
AllGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Graffitiz
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und OUTFRAME Werbemedien GmbH, Hammer Straße 89, 22043 Hamburg. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an:
§1 AUFTRAGSERTEILUNG
OUTFRAME verpflichtet sich, für den Auftraggeber nachfolgende, künstlerisch gestalterische Arbeiten am Bauwerk / Objekt durchzuführen. Mit Unterzeichnung des Vertrags gilt der Auftrag als erteilt, ohne dass es einer gesonderten Auftragsbestätigung durch OUTFRAME bedarf.
OUTFRAME und der Auftraggeber vereinbaren für die durchzuführenden Arbeiten einen Gesamtpreis zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer plus Zusatzleistungen bei Abarbeitung.
§2 KOSTENVORANSCHLAG, VORARBEITEN
OUTFRAME verpflichtet sich zur Erstellung von Skizzen und Plänen für das Projekt sowie eines Kostenvoranschlages, auf dem die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Materialien, insbesondere Farben, aufgelistet und mit den jeweiligen Preisen versehen werden.
Nach Erstellung der Skizzen und des Kostenvoranschlages ist OUTFRAME berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung in Höhe von 25% der vereinbarten Gesamtsumme anzufordern, die mit dem Gesamtpreis nach Durchführung der Arbeiten verrechnet wird. Dies gilt auch für die 2. Abschlagszahlung in Höhe von 25% nach hälftiger Fertigstellung des Projekts.
Nimmt der Auftraggeber von einer Auftragserteilung nach Vorlage der Skizzen pp. Abstand, wird die Erstellung der Skizzen und sonstigen Vorarbeiten mit 25% der Auftragssumme zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer vergütet.
Die dem Auftraggeber übergebenen Skizzen, Pläne und sonstigen Unterlagen verbleiben im Eigentum von OUTFRAME und unterliegen sämtlichen wettbewerbsrechtlichen, insbesondere urheberrechtlichen Schutzrechten, auch nach Beendigung des Auftrages. Eine unbefugte Weitergabe der Auftragsunterlagen an Dritte verpflichtet den Auftraggeber zu Schadenersatzleistungen. Die Skizzen, Pläne pp. werden nach Durchführung des Auftrages an OUTFRAME zurückgegeben.
§3 WIDERRUFSKLAUSEL
Der Auftraggeber hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf hat in Schriftform zu erfolgen. OUTFRAME behält sich vor, mit der Durchführung des Vertrages nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist zu beginnen, nach Wetterlage und Zuteilung von 25%.
§4 GEWÄHRLEISTUNG
OUTFRAME leistet für Mängel nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
Sofern OUTFRAME die Erfüllung des Auftrages ernsthaft oder endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigkeitsmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen statt der Leistung verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
Ebenso gilt ein jedweder Haftungsausschluss als vereinbart, sofern der Mangel auf ein für die Durchführung der Arbeiten unzulängliches Mauerwerk / Untergrund zurückzuführen ist.
§5 VERJÄHRUNG
Ansprüche des Auftraggebers auf Mängelgewährleitung verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Fertigstellung des Auftrages. Die gleiche Verjährungsfrist gilt für Zahlungsansprüche von OUTFRAME gegenüber dem Auftraggeber.
§6 ABWEICHENDE REGELUNGEN
Von diesem Vertrag abweichende, entgegen sprechende oder ergänzende Vertragsbestimmungen des Auftraggebers werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§7 GERICHTSSTAND
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertag die Freie und Hansestadt Hamburg. Dies gilt auch für Auftraggeber, die keinen Gerichtstand in Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 8 SALVATORESCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
STAND 01.11.2014